Was bislang anerkannten Trägern und ambulanten Diensten vorbehalten war, ist seit letztem Jahr auch im privaten Umfeld möglich. Die Rede ist davon, dass der Entlastungsbeitrag, der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht um Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen zu können, jetzt flexibler einsetzbar ist. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.