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Wer sich um pflegebedürftige Angehörige oder andere nahestehende Personen kümmert, leistet Außergewöhnliches. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und die Fachstellen für pflegende Angehörige leisten Unterstützungsarbeit. Hierzu gehören auch die Fachstelle für pflegende Angehörige des Diakonischen Werks Bad Neustadt und des Kreiscaritasverbandes.
Die Kolleginnen der Fachstellen für pflegende Angehörige bieten auch im Pflegestützpunkt Beratungen an. Die Sprechzeiten können Sie gerne telefonisch im Pflegestützpunkt erfragen. Die BAGSO e.V. hat einen Ratgeber „Entlastung für die Seele für Pflegende Angehörige" entwickelt.
Um den pflegenden Angehörigen Freiräume zu schaffen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflegegeld auch Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag zu nutzen.
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die Pflegepersonen zur Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld für zehn Tage zu beantragen, wenn eine Pflegesituation entweder neu auftritt oder sich verändert. Wenn ein naher Angehöriger bis zu sechs Monate zu Hause gepflegt werden soll, kann man Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit beantragen und sich von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen. Es besteht die Möglichkeit für den Verdienstausfall in dieser Zeit ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Eine umfassende Information zu diesem Thema finden Sie hier.
An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Darüber hinaus haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund ihrer pflegerischen Tätigkeit bei den Krankenkassen zu beantragen.
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Wird ein Pflegebedürftiger ausschließlich privat gepflegt, dann ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz erforderlich. Er dient zur Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und der individuellen Beratung der Pflegeperson vor Ort. Je nach Pflegegrad wird der Beratungseinsatz halbjährlich (Pflegegrad eins bis drei) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad vier bis fünf) durchgeführt. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.
Darüber hinaus haben pflegende Angehörige die Möglichkeit in einem Hauskrankenpflegekurs teilzunehmen. Dieser vermittelt allgemeine Grundkenntnisse der häuslichen Pflege. Ein solches Angebot kann man entweder mit anderen pflegenden Angehörigen besuchen oder es besteht die Möglichkeit, dass eine Pflegekraft nach Hause kommt und eine Schulung in der Häuslichkeit vornimmt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse . Die aktuelle Liste der Pflegedienste erleichtert die Suche nach einem entsprechenden Anbieter.