Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege soll Angehörigen ermöglichen, Urlaub zu machen oder sich bei Krankheit oder anderen Ausfallzeiten vertreten zu lassen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt soll die Kurzzeitpflege den Angehörigen zeitlich Raum geben, das häusliche Umfeld auf die kommende Situation vorzubereiten.

Kurzzeitpflege ist in fast allen Pflegeheimen möglich und kann für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr bzw. für maximal 1.612 € in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt 3.224 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Jahr erhöht werden. Der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege vermindert sich um den jeweiligen Betrag. Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Hierfür kann der Entlastungsbetrag von 125 € in Anspruch genommen werden.

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